Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Wir weisen darauf hin, dass sich sämtliche Vertragsbeziehungen ausschließlich nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten, die durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten und für alle unsere Geschäfte verbindlich sind.

Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.

2. Angebote

Sämtliche Preise unserer Angebote sind freibleibend. Angebote und Projekte sowie die zugehörigen Zeichnungen, Maßbilder und Beschreibungen sind geistiges Eigentum des Verkäufers und dürfen weder vervielfältigt noch ohne seine Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Vertragsabschluß

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn durch den Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung erfolgt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

4. Preise

Für den Umfang der Leistungspflichten des Käufers sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer verbindlich. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Verpackung, ohne Kosten des Versandes oder des Eigentransportes.

Unsere Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisabgabe, insbesondere den Erzeugerpreisen, Tarifen und Frachtsätzen. Sollten sich diese ändern so behalten wir uns Preisangleichung gemäß den Änderungen vor.

Preise für Lohnleistungen (Montage, Service, usw.) werden stets zu jenen Sätzen berechnet, welche am Tage der Leistung in Kraft sind, ebenso Fahrtspesen und Aufenthaltskosten unserer Techniker.

Bestellungen mit einem Nettoauftragswert unter 50,- €, werden mit einem Mindermengenaufschlag von 5,- € belastet.

5. Lieferung

Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

a) Datum der Auftragsbestätigung

b) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.

Vereinbarte Lieferfristen gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer oder von uns unabhängiger Umstände, wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt, Streik, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, örtliche Eingriffe und Verbote, Transportverzug, Transportschäden und Transportsperren usw. Diese Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei unserem Lieferanten eintreten.

Die Zusagen von Lieferfristen und Lieferterminen hat nicht den Inhalt, dass nach Ablauf der Frist das Geschäft automatisch unmöglich oder wirtschaftlich sinnlos wird (Fixgeschäft). Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag, wegen Nichteinhaltung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn wir schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt und diese nicht eingehalten haben. Dies gilt auch für die übrige Rechte aus §326 BGB. Als angemessen gilt eine Nachfrist von 20 Tagen.

Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Eine Weiterlieferung unsrer Produkte an andere Empfänger als an den Endnutzer wird ausdrücklich untersagt.

Wir weisen auf Ihre Verpflichtung zur Einhaltung des MedizinProduktGesetzes (MPG) vom 19.10.2012 und dem Arzneimittelgesetz (AMG) vom 07.08.2013 hin.

6. Erfüllungsort und Versand

Sofern schriftlich nicht anders vereinbart wurde, liefern wir auf Rechnung und Gefahr des Empfängers ab Lager.

Alle Kosten für Transport, Porto, Verpackung, Verladung gehen zu Lasten des Käufers. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen.

Versicherungen aller Art werden nur über Anordnung auf Kosten des Bestellers in dem von ihm gewünschten Ausmaß abgeschlossen.

Ist eine Erfüllung der Leistungspflichtigen für uns nicht dadurch möglich, dass wir die Ware einer fremden Spedition oder einer eigenen Hilfsperson ausgehändigten, weil die Auslieferung auf Wunsch des Käufers unterbleibt oder von ihm schuldhaft verzögert oder verhindert wird, so tritt die Erfüllungswirkung ein, sobald wir die Leistungsbereitschaft dem Käufer anzeigen. Für diese Anzeige reicht es aus, dass wir den Käufer telefonisch oder per Telefax benachrichtigen.

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nichts anders schriftlich vereinbart wurde,

nach Rechnungslegung innerhalb von 10 Tagen netto an uns zahlbar.

Verzugszinsen werden in Höhe der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen berechnet.

Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine berechtigt uns, unsere eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufzuschieben, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, den gesamten noch offen Kaufpreisrest fällig zu stellen und bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer gehalten, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen. Er haftet für jeden Schadender durch Unterlassung dieser Verpflichtung entsteht.

Bei ständiger Geschäftsbeziehung soll das Eigentum einer Ware erst mit der Bezahlung aller früher oder später gelieferten Waren auf den Käufer übergehen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit jedem Kontoausgleich zwischen den Beteiligten.

Bei Nichtzahlung kann die gelieferte Ware heraus verlangt oder zurückholt werden. Gelangen wir wieder in den Besitz der Ware, gilt dies als Rücktritt vom Vertrag.

9. Gewährleistung

Wir leisten nur Gewähr im Ausmaße der Gewährleistung des Herstellers und übertragen alle Gewährleistungsansprüche im gleichen Ausmaß an unsere Abnehmer.

Die Gewährleistung ist auf Gutschrift oder Ersatzlieferung beschränkt, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, Gewinnentgang oder Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Sie erlischt sofort, wenn der Käufer oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Einwilligung an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Bei Verkauf gebrauchter Waren, bei Übernahme von Reparaturaufträgen, Umänderungen oder Umbauten wird keine Gewähr übernommen.

Von uns gelieferte Waren sind unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen. Die Mängelrüge muss innerhalb einer Woche schriftlich mitgeteilt werden. Verborgene Mängel sind innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Beschädigungen an gelieferter Ware, die schon beim Empfang ersichtlich sind, sind gegenüber dem Spediteur zu beanstanden.

Soweit ein Mangel an der Kaufsache vorliegt, darf der Auftragnehmer, nach seiner Wahl nachliefern oder nachbessern.

Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Ware verjähren in 12 Monaten ab Lieferung der Ware an den Auftragnehmer.

10. Rückgabe gelieferter Waren

Die Rückgabe gelieferter Waren ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis, spätestens innerhalb 7 Tagen nach Erhalt möglich. Es werden nur frankierte Sendungen angenommen. Unfrei zurückgesandte Pakete können nicht angenommen werden. Nur original verpackte, nicht benutzte, beklebte oder beschriftete Waren können gutgeschrieben werden. Arzneimittel, Geräte, Hand- und Winkelstücke und Beschaffungsartikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Der Rücksendung muss unbedingt eine Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung und der Retourenbogen beigefügt sein.

Wir behalten uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 30% des Netto-Warenwertes als Entschädigung vor.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.